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Aktuelle Informationen zum Brexit

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Vereinigte Königreich wird – abhängig von den Abstimmungsergebnissen des britischen Parlaments – die Europäische Union am 12. April 2019 oder 22. Mai 2019 verlassen. In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir Sie bereits über die Entwicklungen und notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen informiert.

Der bisherige Verlauf der Abstimmungen im britischen Parlament deutet darauf hin, dass von einem ungeregelten Brexit zum 12. April 2019 auszugehen ist und die entsprechenden Vorbereitungen unbedingt weiter voranzutreiben sind. Ein ungeregelter Brexit würde deutliche Einschränkungen des Waren- und Personenverkehrs mit sich bringen und umfangreiche Zollverfahren erforderlich machen.

Wir weisen in diesem Zusammenhang auf unsere am 1. März 2019 verteilte
Brexit-Checkliste  hin. Wenn der Warenverkehr mit Ihren Kunden und Lieferanten aufrechterhalten werden soll, ist es unbedingt erforderlich, entsprechende Vorbereitungen zu treffen.

Da die Infrastruktur und das Personal des Zolls im Vereinigten Königreich nicht ausreichend vorbereitet sind, um das erwartete Aufkommen abzufertigen, hat die britische Regierung das sogenannte „Vereinfachte Einfuhrverfahren für EU-Waren“ eingeführt. Für Fahrzeuge, die Waren transportieren, für die dieses Versandverfahren gilt, muss an der Grenze keine Verzollung stattfinden. Die Fahrzeuge können direkt zum Empfänger fahren. Die Importeure im Vereinigten Königreich haben die Möglichkeit, die Zollformalitäten zu einem späteren Zeitpunkt einzureichen.

Unter dem folgendem Link können sich Importeure für dieses Verfahren registrieren. Auf der Website sind ebenfalls umfangreiche Informationen zu dem Verfahren zu finden.

Die Anmeldung zum Verfahren kann nicht durch Spediteure oder den Exporteur erfolgen. Die Anmeldung muss von dem Handelspartner im Vereinigten Königreich durchgeführt werden.

Des weiteren weisen wir darauf hin, dass alle an uns übermittelten Aufträge Ansprechpartner für Transporte zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich, die nach dem 12. April 2019 angeliefert werden sollen, zwingend die folgenden Informationen enthalten müssen:

  • Vollständige Abhol- und Zustelladresse inkl. Datum und Uhrzeit
  • Vollständige Adressdaten des Versenders und Exporteurs inklusive der EORI-Nummer
  • Vollständige Adressdaten des Empfängers und Importeurs inklusive der EORI-Nummer
  • Ausführliche Warenbeschreibung
  • Vollständige Sendungsdaten (Bruttogewicht, Nettogewicht, Warentarifnummer)
  • Lieferbedingungen gemäß INCOTERMS
  • Lieferschein bzw. Packliste
  • Handelsrechnung bzw. Proforma-Rechnung
  • Einfuhrdokumente inklusive Nennung des Einfuhrdeklaranten
  • TSP License for UK Trading Partner (vereinfachtes Versandverfahren für EU Waren, siehe oben)

Bitte beachten Sie zudem, dass im Falle eines ungeregelten Brexits mit deutlichen Kapazitätsengpässen und Staus an den Kanalhäfen bzw. am Kanaltunnel zu rechnen ist und übliche Laufzeiten möglicherweise nicht eingehalten werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen


Sven Hornig
-Leitung Vertrieb-

Christian Hammacher
-Business Unit Leiter Road-

 

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